Antragsteller*in: | Anton Löwe (LV Grüne Jugend Berlin) |
---|---|
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 18.11.2024, 13:27 |
SAÄ4 zu Satzung NEU
Satzungstext
Von Zeile 16 bis 24:
In Anerkennung der globalen Klimakrise und seiner Auswirkungen auf Mensch und Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln. Unser Engagement gilt dem Schutz der Umwelt und der Förderung klimafreundlicher Lösungen auf allen politischen Ebenen, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren.ihrer Auswirkungen auf Mensch und Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln. Unser Engagement gilt einer feministischen und sozialen Gesellschaft sowie dem Schutz der Umwelt, um eine lebenswerte und gerechte Welt für alle Menschen zu schaffen.
Dieser Kreisverband verpflichtet sich, demokratischebasisdemokratische Prinzipien zu wahren und ein Forum für offene, respektvolle und diskriminierungsfreie Diskussionen zu bieten. Gemeinsam streben wir danach, die Freiheit und Würde jedes Individuums zu schützen und ein solidarisches, fairesgerechtes Miteinander zu fördern.
WENN BESCHLOSSEN, TRITT DIESE SATZUNG MIT SOFORTIGER WIRKUNG IN KRAFT
Abkürzungen
FINTA* = Frauen, Inter-, nicht-binäre, trans-, und agender-, Personen* (siehe
§9)
GJBM = GRÜNE JUGEND Berlin Mitte
KMV = Kreismitgliederversammlung (siehe §5)
MARE = Menschen mit Antisemitismus und/oder Rassismuserfahrungen
Präambel
Im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber unserer Generation und unserer
Umwelt, getragen von dem Willen, in einer Gesellschaft zu leben, die auf
solidarischen und demokratischen Grundsätzen basiert, haben sich die Mitglieder
dieses Kreisverbands zusammengeschlossen. Wir sind vereint in dem Ziel, eine
gerechte, friedliche und vielfältige Gemeinschaft zu schaffen, die allen
Menschen gleiche Chancen und Rechte bietet, unabhängig von Herkunft, Geschlecht,
Religion, sexueller Orientierung oder gesellschaftlichem Hintergrund.
In Anerkennung der globalen Klimakrise und seiner Auswirkungen auf Mensch und
Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln.
Unser Engagement gilt dem Schutz der Umwelt und der Förderung klimafreundlicher
Lösungen auf allen politischen Ebenen, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu
bewahren.ihrer Auswirkungen auf Mensch und Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln. Unser Engagement gilt einer feministischen und sozialen Gesellschaft sowie dem Schutz der Umwelt, um eine lebenswerte und gerechte Welt für alle Menschen zu schaffen.
Dieser Kreisverband verpflichtet sich, demokratischebasisdemokratische Prinzipien zu wahren und
ein Forum für offene, respektvolle und diskriminierungsfreie Diskussionen zu
bieten. Gemeinsam streben wir danach, die Freiheit und Würde jedes Individuums
zu schützen und ein solidarisches, fairesgerechtes Miteinander zu fördern.
§ 1 Name, Sitz und Aufbau
Die Organisation trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Berlin Mitte“. Das Kürzel
des Kreisverbandes ist GJBM.
Der Tätigkeitsbereich der GJBM erstreckt sich auf das Gebiet des
Verwaltungsbezirks Mitte der Stadt Berlin. Der Sitz der Geschäftsstelle
ist die Tegeler Straße 31, 13353 Berlin.
Der Kreisverband steht als dessen Jugendorganisation der Partei Bündnis
90/Die Grünen nahe, ist aber politisch und organisatorisch unabhängig.
Die GJBM ist als eigenständige Basisgruppe Mitglied im Landesverband der
GRÜNEN JUGEND Berlin und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND.
§ 2 Werte und Aufgaben
Die GJBM kämpft für eine soziale, nachhaltige und gerechte Gesellschaft,
an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
Die GJBM versteht sich als basisdemokratische Gruppe.
Sie versteht es als ihre Aufgaben, sich politisch zu bilden und
Bildungsarbeit zu leisten. Außerdem werden inhaltliche Positionen auf
Bezirksebene beschlossen und Aktionen organisiert. Bei all diesen
Prozessen versucht die GJBM auch Menschen außerhalb der Grünen Jugend zu
erreichen und einzubinden.
Zudem wird die Vernetzung mit verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und
Initiativen angestrebt, die ähnliche Interessen verfolgen.
Einen besonderen Fokus wird auf die Gleichberechtigung und Förderung von
FINTA*-Personen gelegt.
Genauso wird sich für Vielfalt im Kreisverband eingesetzt. Besonders
gefördert werden Menschen, die gesellschaftlich und strukturell
benachteiligt werden und/oder Menschen, die in der Grünen Jugend
unterrepräsentiert sind. Dazu zählen Menschen mit Rassismuserfahrungen,
Antisemitismuserfahrungen, Klassismuserfahrungen, Ableismuserfahrungen,
Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft, Religion, Körpergewicht
und/oder Sexualität, Menschen, die eine Ausbildung machen oder bereits in
einem Ausbildungsberuf arbeiten.
§3 Organe
Die GJBM besitzt die folgenden Organe:
Das höchste Beschlussgremium ist die Kreismitgliederversammlung (KMV) vgl.
§ 6.
Kreisvorstand vgl. § 5.
Aktiventreffen vgl. § 8.
FINTA*-Treffen.
Gruppen vgl. § 9.
§4 Mitgliedschaft
Mitglied der GJBM kann jede natürliche Person unter 28 sein, deren
Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz im Bezirk Berlin Mitte liegt, Mitglied
in der Grünen Jugend Berlin ist und nicht in einem anderen Kreisverband
der Grünen Jugend Mitglied ist.
Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
Die Mitarbeit in der GJBM steht auch Nichtmitgliedern offen. Das aktive
und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch ausschließlich
Mitgliedern vorbehalten.
Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Berlin und des
Bundesverbands.
§ 5 Kreisvorstand
Der Kreisvorstand der GJBM ist ein gewähltes Kollegialorgan, das die
administrativen, repräsentativen und gestalterischen Aufgaben des
Kreisverbandes verpflichtend wahrnimmt.
Der Kreisvorstand ist verpflichtet, die Basismitglieder in seine Arbeit
mit einzubeziehen. Die Organisationstreffen müssen für alle Mitglieder
zugänglich stattfinden und angekündigt werden.
Der ehrenamtlich tätige Kreisvorstand koordiniert die laufenden Geschäfte
im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung
(KMV). Er ist verantwortlich für das Stattfinden der Aktiventreffen und
verwaltet die Finanzen der GJBM.
Die Amtszeit der Kreisvorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Jede Person
darf maximal zwei volle Amtszeiten im Vorstand sein.
Der Kreisvorstand setzt sich aus vier bis sechs Mitgliedern zusammen.
Diese müssen sich auf mindestens eine*einen Schatzmeister*in einigen.
Zusätzlich muss der Kreisvorstand eine Person als FINTA*-Beauftrage sowie
eine Person als Vielfaltspolitische-Beauftrage festlegen.
Alle Kreisvorstandsmitglieder sind gleichberechtigt und in ihrer Stimme
gleich.
Zielsetzung im Kreisvorstand ist es, aus mindestens drei Personen zu
bestehen, die festgelegten Vielfaltskriterien erfüllen. Dazu werden
verpflichtend zwei Vielfaltsplätze eingeführt.
Einer dieser Plätze ist ein FINTA* Vielfaltsplatz, der andere ein
offener Vielfaltsplatz
Falls in den Kreisvorstand nur zwei Personen gewählt werden, die die
Vielfaltskriterien erfüllen, muss der Kreisvorstand einen gezielten
Plan entwickeln, um mehr Menschen mit Vielfaltsmerkmalen (vg.l § 5
(8) 3.) zu fördern und für eine zukünftige Wahl vorzubereiten.
Vielfaltsplätze sind vorgesehen für Menschen, die gesellschaftlich
und strukturell benachteiligt werden und/oder Menschen, die in der
Grünen Jugend unterrepräsentiert sind. Dazu gehören Menschen, die
Diskriminierungserfahrung aufgrund von Herkunft, Religion,
gesellschaftlichem Status, finanziellen Hintergrund, körperlicher
Statur, sexueller Orientierung, Ableismus, Antisemitismus und/oder
Rassismus erfahren haben. Außerdem sind die Vielfaltsplätze für
Menschen unter 18-Jährige und Schüler*innen, Menschen, die eine
Ausbildung machen oder in einem Ausbildungsberuf arbeiten.
Niemensch muss begründen, warum sie*er sich auf einen Vielfaltsplatz
bewirbt, da es nicht darum geht, eine Person zu outen, sondern
strukturell zu unterstützen.
Sollte kein Mensch mit Antisemitismus und/oder Rassismus-Erfahrung
(MARE) Teil des Kreisvorstands sein, ist der Kreisvorstand
verpflichtet, einen Aktionsplan zur Förderung von MARE vorzulegen.
Der Aktionsplan muss innerhalb von zwei Monaten bei einem
beschlussfähigen AT mit einem positiven Beschluss angenommen werden.
Sollte der Aktionsplan innerhalb von zwei Monaten nicht angenommen
werden, muss der Kreisvorstand in einer außerordentlichen KMV die
Vertrauensfrage stellen.
Der Kreisvorstand wird versetzt gewählt. Damit werden bei jeder der
halbjährlichen ordentlichen KMV drei Plätze mit einer Amtszeit von einem
Jahr gewählt.
Sollte ein Kreisvorstandsmitglied vor Ende der regulären Amtszeit aus dem
Kreisvorstand austreten, wird der Platz in einer (außerordentlichen) KMV
für die restlich bestehende Amtszeit nachgewählt.
Um die vorgesehenen Plätze versetzt zu wählen, werden die Plätze bei den
KMV abwechselnd in folgender Reihenfolge gewählt:
I) FINTA* Vielfaltsplatz, II) FINTA* und III) Offen oder
I) FINTA*, II) Offen Vielfaltsplatz und III) Offen
Falls sich keine vier Menschen für den Kreisvorstand bewerben oder ein
quotierter Kreisvorstand nicht zustande kommt, ist kein Kreisvorstand zu
wählen und die GJBM bleibt bis zur nächsten KMV ohne Kreisvorstand.
Sollten Mitglieder aus dem Kreisvorstand zurücktreten oder abgewählt
werden und die FINTA*-Anteil dadurch unter 50 % fallen, so
ist die Position bei einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung
neu zu wählen oder
eine nicht-FINTA*-Person tritt freiwillig zurück
§ 6 Kreismitgliederversammlung (KMV)
Die KMV ist das höchste, beschlussfassende Organ der GJBM. Sie setzt sich
aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen und tagt öffentlich.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder (vgl. §4).
Die ordentliche KMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und wird
vom Kreisvorstand, einberufen. Zu der ordentlichen KMV wird mit einer
Ladungsfrist von 30 Tagen schriftlich eingeladen.
Für eine außerordentliche KMV, die entweder durch den Kreisvorstand oder
durch zehn Mitgliedern einberufen werden kann, besteht eine schriftliche
Ladungsfrist von sieben Tagen.
Die KMV
bestimmt die Grundlinien der politischen und organisatorischen
Arbeit, ist über den derzeitigen Haushalt zu informieren, kann
Änderungen daran vornehmen und stimmt über eingebrachte Anträge ab.
wählt das quotierte Präsidium zur Leitung der KMV und beschließt die
Tagesordnung. Außerdem ist eine Wahl/-Zählkommission zu wählen.
wählt und entlastet den Kreisvorstand und nimmt dessen Berichte
entgegen. Die KMV kann zudem den gesamten Kreisvorstand oder
einzelne Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen.
beschließt und ändert die Satzung. Diese kann mit einer
Zweidrittelmehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden,
wenn der Satzungsänderungsantrag auf der Tagesordnung der KMV
fristgerecht vor der Versammlung veröffentlicht wurde. Eine
beschlossene Satzungsänderung tritt innerhalb von einem Monat in
Kraft, wenn nicht anders in der Satzungsänderung festgelegt.
Satzungsänderungsanträge müssen zehn Tage vor einer Mitgliederversammlung
schriftlich eingereicht werden. Änderungsanträge an diese können bis fünf
Tage vor der Mitgliederversammlung gestellt werden.
Anträge müssen fünf Tage vor einer Mitgliederversammlung schriftlich
eingereicht werden. Änderungsanträge an diese sind bis zu drei Tage vor
Beginn der Mitgliederversammlung möglich.
Der Kreisvorstand ist verpflichtet, bei der ersten beschlussfähigen KMV
des Jahres einen Rechenschaftsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr
vorzulegen.
Der Rechenschaftsbericht sollte entsprechend der Geschäftsordnung von der*
dem Schatzmeister*in angelegt werden.
Der*die Schatzmeister*in ist verpflichtet, dem Kreisvorstand den
Rechenschaftsbericht mindestens eine Woche vor der KMV vorzulegen.
Die Beschlüsse der KMV sind zu protokollieren und den Mitgliedern
zugänglich zu machen. Die Protokolle der vorherigen KMV müssen zu Beginn
einer KMV abgestimmt werden.
Der Vorschlag der Tagesordnung der KMV ist mit der Einladung bekannt und
öffentlich zu machen.
Die KMV ist beschlussfähig:
sobald mindestens zehn stimmberechtigte Personen anwesend sind oder
die zwei vergangenen KMV nicht beschlussfähig waren.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Personenwahlen sind immer geheim durchzuführen.
Satzungsänderungen und Abstimmungen sind im Allgemeinen offen
durchzuführen.
Auf Antrag eines anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedes wird eine
Abstimmung geheim durchgeführt.
Die Auflösung des Kreisverbandes kann nur durch eine eigens dafür
einberufene Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit
beschlossen werden.
Bei Wortbeiträgen wird eine quotierte Redeliste geführt, bei der, unter
Berücksichtigung der Reihenfolge der Wortmeldungen, mindestens jeder
zweite Beitrag einer FINTA*-Person zu erteilen ist.
Wenn sich nicht genügend FINTA*-Personen für eine quotierte Redeliste
melden, dann wird die Redeliste abgebrochen.
Alternativ können FINTA*-Personen ein FINTA*-Quorum ausrufen. Bei diesem
stimmen die anwesenden FINTA*-Personen über die Schließung der Redeliste
ab.
§ 8 Aktiventreffen
Das Aktiventreffen ist ein gemeinsames Treffen, um sich mit politischen
und/oder gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen und/oder sich
besser gegenseitig kennenzulernen.
Es wird angestrebt, Aktiventreffen einmal wöchentlich stattfinden zu
lassen.
Jedes Mitglied ist dazu eingeladen, ein Aktiventreffen zu organisieren.
Falls sich für die Organisation kein Mitglied findet, übernimmt der
Kreisvorstand diese Aufgabe. Bei der Planung sowie Organisation ist §2 und
§ 10, das Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*- Statut zu
beachten.
Beschlüsse können gemeinsam beim Aktiventreffen erarbeitet und beschlossen
werden. Falls sie schon vor dem Aktiventreffen ausgearbeitet wurden,
müssen sie Mitgliedern vor dem Aktiventreffen zugänglich gemacht werden.
Mit einem erfolgreichen Geschäftsordnungsantrag kann ein Beschluss auch
verschoben werden.
Ein Aktiventreffen ist beschlussfähig, sobald mindestens fünf Mitglieder
anwesend sind und zu diesem Treffen mindestens sieben Tage vorher
eingeladen wurde.
Das Aktiventreffen darf mit seinen Entscheidungen den Beschlüssen der
Mitgliederversammlung nicht widersprechen.
Die Beschlüsse der Aktiventreffen sind zu protokollieren.
§ 9 Gruppen
Um sich mit einem Thema zu beschäftigen oder eine bestimmte Aufgabe zu
erfüllen, können sich Gruppen bilden.
Um eine Gruppe zu bilden, muss diese bei einer beschlussfähigen KMV oder
einem beschlussfähigen AT mit einer einfachen Mehrheit anerkannt werden.
Die Anerkennung gilt für ein Jahr und muss danach nach § 9 Abs. 1 erneuert
werden.
Wenn verantwortliche Personen für diese Gruppe gewählt werden, muss dies
nach dem FINTA*-Statut geschehen.
Gruppen müssen für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden.
Eine anerkannte Gruppe hat eine feste Ansprechperson aus dem
Kreisvorstand.
§ 10 Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND
Berlin Mitte
Das Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND
Berlin Mitte leitet sich aus dem Frauen*, Inter, Nicht- binäre, trans*
Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin ab. Es ist inhaltlich gleich und an
entsprechenden Stellen an die Struktur einer Basisgruppe anzupassen.
Die GRÜNE JUGEND Berlin Mitte strebt an, alle Veranstaltungen divers zu
gestalten.
Dies bedeutet, dass als Referierende immer FINTA*-Personen und
marginalisierte Personen bevorzugt werden.
Bei Podiumsdiskussionen und ähnlichen Veranstaltungen werden Referierende
und moderierende Personen getrennt quotiert.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass mindestens 50 % aller externen
Referierenden in Aktiventreffen im Zeitraum zwischen den beiden
ordentlichen KMV FINTA*-Personen sind. Als externe Referierende gelten
alle Personen, die nicht Mitglied in der GJBM sind. Zu diesem Zweck wird
bei jedem AT dokumentiert, welche und wie viele Personen als externe
Referierende anwesend sind. Das Ergebnis und der FINTA*-Anteil muss für
den vorangegangenen Zeitraum in jeder ordentlichen KMV berichtet werden.
§11 Vielfaltsstatut der GRÜNEN JUGEND Berlin Mitte
Unsere Gesellschaft ist geprägt von Ausgrenzung und Hierarchien. An einigen
Stellen sind wir theoretisch gleich an Rechten und Möglichkeiten. In der Praxis
aber trennen uns Strukturen und Ideologien der Ungleichheit. Sexismus,
Rassismus, Ableismus und andere Diskriminierungsformen betreffen uns dabei
unterschiedlich stark. Politisch kämpfen wir gegen Diskriminierung und
Ungerechtigkeit, für radikale Demokratie und Gleichstellung. Auch wir sind
sowohl individuell als auch in unserem Kreisverband von diskriminierenden
Strukturen beeinflusst. Deshalb wollen wir uns mit diesen kritisch
auseinandersetzen und ihnen entgegenwirken.
Wir möchten die GJBM zu einem inklusiven Verband entwickeln, in dem alle
unabhängig von ihrem Hintergrund darin bestärkt werden, Politik zu machen und so
den Verband sowie unsere Gesellschaft zu verändern. Diskriminierungen aufgrund
von tatsächlicher oder zugeschriebener Herkunft, Abstammung, Religion,
Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder chronischer Erkrankung,
Alter, Aussehen, Gewicht, gesellschaftlichem Status, Einkommen,
Staatsangehörigkeit oder Bildungsabschluss möchten wir abbauen und Betroffene
unterstützen. Zu diesem Zweck ist unter §5 festgelegt, dass jeweils ein FINTA*
und ein offener Platz im Kreisvorstand für von Diskriminierung betroffene
Personen vorgesehen ist. Zusätzlich wollen wir betroffene Personen durch
verschiedene Angebote, wie Vernetzungsgruppen und Bildungsprojekte, stärken. Um
unsere Verbandsstrukturen vielfältiger zu gestalten, ist es eine notwendige
Voraussetzung, dass nicht nur Menschen mit Diskriminierungserfahrung im Bereich
Vielfalt und Antidiskriminierung aktiv sind, sondern auch, dass nicht betroffene
Mitglieder sich mit diesen solidarisieren. Daher ist der Kreisvorstand dazu
verpflichtet, pro Kalenderjahr mindestens zwei Aktiventreffen zum Thema Vielfalt
zu gestalten. Eines davon muss sich explizit mit den Themen Rassismus oder
Antisemitismus beschäftigen.
Der Prozess zur Förderung des Engagements von Personen mit
Diskriminierungserfahrungen und oder Personen, die in der GJBM
unterrepräsentiert sind, soll kontinuierlich reflektiert werden und bei
ausbleibendem Erfolg die Maßnahmen zur Unterstützung verstärkt werden.
Von Zeile 16 bis 24:
In Anerkennung der globalen Klimakrise und seiner Auswirkungen auf Mensch und Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln. Unser Engagement gilt dem Schutz der Umwelt und der Förderung klimafreundlicher Lösungen auf allen politischen Ebenen, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren.ihrer Auswirkungen auf Mensch und Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln. Unser Engagement gilt einer feministischen und sozialen Gesellschaft sowie dem Schutz der Umwelt, um eine lebenswerte und gerechte Welt für alle Menschen zu schaffen.
Dieser Kreisverband verpflichtet sich, demokratischebasisdemokratische Prinzipien zu wahren und ein Forum für offene, respektvolle und diskriminierungsfreie Diskussionen zu bieten. Gemeinsam streben wir danach, die Freiheit und Würde jedes Individuums zu schützen und ein solidarisches, fairesgerechtes Miteinander zu fördern.
WENN BESCHLOSSEN, TRITT DIESE SATZUNG MIT SOFORTIGER WIRKUNG IN KRAFT
Abkürzungen
FINTA* = Frauen, Inter-, nicht-binäre, trans-, und agender-, Personen* (siehe
§9)
GJBM = GRÜNE JUGEND Berlin Mitte
KMV = Kreismitgliederversammlung (siehe §5)
MARE = Menschen mit Antisemitismus und/oder Rassismuserfahrungen
Präambel
Im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber unserer Generation und unserer
Umwelt, getragen von dem Willen, in einer Gesellschaft zu leben, die auf
solidarischen und demokratischen Grundsätzen basiert, haben sich die Mitglieder
dieses Kreisverbands zusammengeschlossen. Wir sind vereint in dem Ziel, eine
gerechte, friedliche und vielfältige Gemeinschaft zu schaffen, die allen
Menschen gleiche Chancen und Rechte bietet, unabhängig von Herkunft, Geschlecht,
Religion, sexueller Orientierung oder gesellschaftlichem Hintergrund.
In Anerkennung der globalen Klimakrise und seiner Auswirkungen auf Mensch und ihrer Auswirkungen auf Mensch und Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln. Unser Engagement gilt einer feministischen und sozialen Gesellschaft sowie dem Schutz der Umwelt, um eine lebenswerte und gerechte Welt für alle Menschen zu schaffen.
Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln.
Unser Engagement gilt dem Schutz der Umwelt und der Förderung klimafreundlicher
Lösungen auf allen politischen Ebenen, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu
bewahren.
Dieser Kreisverband verpflichtet sich, demokratischebasisdemokratische Prinzipien zu wahren und
ein Forum für offene, respektvolle und diskriminierungsfreie Diskussionen zu
bieten. Gemeinsam streben wir danach, die Freiheit und Würde jedes Individuums
zu schützen und ein solidarisches, fairesgerechtes Miteinander zu fördern.
§ 1 Name, Sitz und Aufbau
Die Organisation trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Berlin Mitte“. Das Kürzel
des Kreisverbandes ist GJBM.
Der Tätigkeitsbereich der GJBM erstreckt sich auf das Gebiet des
Verwaltungsbezirks Mitte der Stadt Berlin. Der Sitz der Geschäftsstelle
ist die Tegeler Straße 31, 13353 Berlin.
Der Kreisverband steht als dessen Jugendorganisation der Partei Bündnis
90/Die Grünen nahe, ist aber politisch und organisatorisch unabhängig.
Die GJBM ist als eigenständige Basisgruppe Mitglied im Landesverband der
GRÜNEN JUGEND Berlin und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND.
§ 2 Werte und Aufgaben
Die GJBM kämpft für eine soziale, nachhaltige und gerechte Gesellschaft,
an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
Die GJBM versteht sich als basisdemokratische Gruppe.
Sie versteht es als ihre Aufgaben, sich politisch zu bilden und
Bildungsarbeit zu leisten. Außerdem werden inhaltliche Positionen auf
Bezirksebene beschlossen und Aktionen organisiert. Bei all diesen
Prozessen versucht die GJBM auch Menschen außerhalb der Grünen Jugend zu
erreichen und einzubinden.
Zudem wird die Vernetzung mit verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und
Initiativen angestrebt, die ähnliche Interessen verfolgen.
Einen besonderen Fokus wird auf die Gleichberechtigung und Förderung von
FINTA*-Personen gelegt.
Genauso wird sich für Vielfalt im Kreisverband eingesetzt. Besonders
gefördert werden Menschen, die gesellschaftlich und strukturell
benachteiligt werden und/oder Menschen, die in der Grünen Jugend
unterrepräsentiert sind. Dazu zählen Menschen mit Rassismuserfahrungen,
Antisemitismuserfahrungen, Klassismuserfahrungen, Ableismuserfahrungen,
Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft, Religion, Körpergewicht
und/oder Sexualität, Menschen, die eine Ausbildung machen oder bereits in
einem Ausbildungsberuf arbeiten.
§3 Organe
Die GJBM besitzt die folgenden Organe:
Das höchste Beschlussgremium ist die Kreismitgliederversammlung (KMV) vgl.
§ 6.
Kreisvorstand vgl. § 5.
Aktiventreffen vgl. § 8.
FINTA*-Treffen.
Gruppen vgl. § 9.
§4 Mitgliedschaft
Mitglied der GJBM kann jede natürliche Person unter 28 sein, deren
Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz im Bezirk Berlin Mitte liegt, Mitglied
in der Grünen Jugend Berlin ist und nicht in einem anderen Kreisverband
der Grünen Jugend Mitglied ist.
Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
Die Mitarbeit in der GJBM steht auch Nichtmitgliedern offen. Das aktive
und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch ausschließlich
Mitgliedern vorbehalten.
Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Berlin und des
Bundesverbands.
§ 5 Kreisvorstand
Der Kreisvorstand der GJBM ist ein gewähltes Kollegialorgan, das die
administrativen, repräsentativen und gestalterischen Aufgaben des
Kreisverbandes verpflichtend wahrnimmt.
Der Kreisvorstand ist verpflichtet, die Basismitglieder in seine Arbeit
mit einzubeziehen. Die Organisationstreffen müssen für alle Mitglieder
zugänglich stattfinden und angekündigt werden.
Der ehrenamtlich tätige Kreisvorstand koordiniert die laufenden Geschäfte
im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung
(KMV). Er ist verantwortlich für das Stattfinden der Aktiventreffen und
verwaltet die Finanzen der GJBM.
Die Amtszeit der Kreisvorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Jede Person
darf maximal zwei volle Amtszeiten im Vorstand sein.
Der Kreisvorstand setzt sich aus vier bis sechs Mitgliedern zusammen.
Diese müssen sich auf mindestens eine*einen Schatzmeister*in einigen.
Zusätzlich muss der Kreisvorstand eine Person als FINTA*-Beauftrage sowie
eine Person als Vielfaltspolitische-Beauftrage festlegen.
Alle Kreisvorstandsmitglieder sind gleichberechtigt und in ihrer Stimme
gleich.
Zielsetzung im Kreisvorstand ist es, aus mindestens drei Personen zu
bestehen, die festgelegten Vielfaltskriterien erfüllen. Dazu werden
verpflichtend zwei Vielfaltsplätze eingeführt.Einer dieser Plätze ist ein FINTA* Vielfaltsplatz, der andere ein
offener VielfaltsplatzFalls in den Kreisvorstand nur zwei Personen gewählt werden, die die
Vielfaltskriterien erfüllen, muss der Kreisvorstand einen gezielten
Plan entwickeln, um mehr Menschen mit Vielfaltsmerkmalen (vg.l § 5
(8) 3.) zu fördern und für eine zukünftige Wahl vorzubereiten.Vielfaltsplätze sind vorgesehen für Menschen, die gesellschaftlich
und strukturell benachteiligt werden und/oder Menschen, die in der
Grünen Jugend unterrepräsentiert sind. Dazu gehören Menschen, die
Diskriminierungserfahrung aufgrund von Herkunft, Religion,
gesellschaftlichem Status, finanziellen Hintergrund, körperlicher
Statur, sexueller Orientierung, Ableismus, Antisemitismus und/oder
Rassismus erfahren haben. Außerdem sind die Vielfaltsplätze für
Menschen unter 18-Jährige und Schüler*innen, Menschen, die eine
Ausbildung machen oder in einem Ausbildungsberuf arbeiten.Niemensch muss begründen, warum sie*er sich auf einen Vielfaltsplatz
bewirbt, da es nicht darum geht, eine Person zu outen, sondern
strukturell zu unterstützen.Sollte kein Mensch mit Antisemitismus und/oder Rassismus-Erfahrung
(MARE) Teil des Kreisvorstands sein, ist der Kreisvorstand
verpflichtet, einen Aktionsplan zur Förderung von MARE vorzulegen.
Der Aktionsplan muss innerhalb von zwei Monaten bei einem
beschlussfähigen AT mit einem positiven Beschluss angenommen werden.
Sollte der Aktionsplan innerhalb von zwei Monaten nicht angenommen
werden, muss der Kreisvorstand in einer außerordentlichen KMV die
Vertrauensfrage stellen.
Der Kreisvorstand wird versetzt gewählt. Damit werden bei jeder der
halbjährlichen ordentlichen KMV drei Plätze mit einer Amtszeit von einem
Jahr gewählt.
Sollte ein Kreisvorstandsmitglied vor Ende der regulären Amtszeit aus dem
Kreisvorstand austreten, wird der Platz in einer (außerordentlichen) KMV
für die restlich bestehende Amtszeit nachgewählt.
Um die vorgesehenen Plätze versetzt zu wählen, werden die Plätze bei den
KMV abwechselnd in folgender Reihenfolge gewählt:I) FINTA* Vielfaltsplatz, II) FINTA* und III) Offen oder
I) FINTA*, II) Offen Vielfaltsplatz und III) Offen
Falls sich keine vier Menschen für den Kreisvorstand bewerben oder ein
quotierter Kreisvorstand nicht zustande kommt, ist kein Kreisvorstand zu
wählen und die GJBM bleibt bis zur nächsten KMV ohne Kreisvorstand.
Sollten Mitglieder aus dem Kreisvorstand zurücktreten oder abgewählt
werden und die FINTA*-Anteil dadurch unter 50 % fallen, soist die Position bei einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung
neu zu wählen odereine nicht-FINTA*-Person tritt freiwillig zurück
§ 6 Kreismitgliederversammlung (KMV)
Die KMV ist das höchste, beschlussfassende Organ der GJBM. Sie setzt sich
aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen und tagt öffentlich.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder (vgl. §4).
Die ordentliche KMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und wird
vom Kreisvorstand, einberufen. Zu der ordentlichen KMV wird mit einer
Ladungsfrist von 30 Tagen schriftlich eingeladen.
Für eine außerordentliche KMV, die entweder durch den Kreisvorstand oder
durch zehn Mitgliedern einberufen werden kann, besteht eine schriftliche
Ladungsfrist von sieben Tagen.
Die KMV
bestimmt die Grundlinien der politischen und organisatorischen
Arbeit, ist über den derzeitigen Haushalt zu informieren, kann
Änderungen daran vornehmen und stimmt über eingebrachte Anträge ab.wählt das quotierte Präsidium zur Leitung der KMV und beschließt die
Tagesordnung. Außerdem ist eine Wahl/-Zählkommission zu wählen.wählt und entlastet den Kreisvorstand und nimmt dessen Berichte
entgegen. Die KMV kann zudem den gesamten Kreisvorstand oder
einzelne Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen.beschließt und ändert die Satzung. Diese kann mit einer
Zweidrittelmehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden,
wenn der Satzungsänderungsantrag auf der Tagesordnung der KMV
fristgerecht vor der Versammlung veröffentlicht wurde. Eine
beschlossene Satzungsänderung tritt innerhalb von einem Monat in
Kraft, wenn nicht anders in der Satzungsänderung festgelegt.
Satzungsänderungsanträge müssen zehn Tage vor einer Mitgliederversammlung
schriftlich eingereicht werden. Änderungsanträge an diese können bis fünf
Tage vor der Mitgliederversammlung gestellt werden.
Anträge müssen fünf Tage vor einer Mitgliederversammlung schriftlich
eingereicht werden. Änderungsanträge an diese sind bis zu drei Tage vor
Beginn der Mitgliederversammlung möglich.
Der Kreisvorstand ist verpflichtet, bei der ersten beschlussfähigen KMV
des Jahres einen Rechenschaftsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr
vorzulegen.
Der Rechenschaftsbericht sollte entsprechend der Geschäftsordnung von der*
dem Schatzmeister*in angelegt werden.
Der*die Schatzmeister*in ist verpflichtet, dem Kreisvorstand den
Rechenschaftsbericht mindestens eine Woche vor der KMV vorzulegen.
Die Beschlüsse der KMV sind zu protokollieren und den Mitgliedern
zugänglich zu machen. Die Protokolle der vorherigen KMV müssen zu Beginn
einer KMV abgestimmt werden.
Der Vorschlag der Tagesordnung der KMV ist mit der Einladung bekannt und
öffentlich zu machen.
Die KMV ist beschlussfähig:
sobald mindestens zehn stimmberechtigte Personen anwesend sind oder
die zwei vergangenen KMV nicht beschlussfähig waren.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Personenwahlen sind immer geheim durchzuführen.
Satzungsänderungen und Abstimmungen sind im Allgemeinen offen
durchzuführen.
Auf Antrag eines anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedes wird eine
Abstimmung geheim durchgeführt.
Die Auflösung des Kreisverbandes kann nur durch eine eigens dafür
einberufene Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit
beschlossen werden.
Bei Wortbeiträgen wird eine quotierte Redeliste geführt, bei der, unter
Berücksichtigung der Reihenfolge der Wortmeldungen, mindestens jeder
zweite Beitrag einer FINTA*-Person zu erteilen ist.
Wenn sich nicht genügend FINTA*-Personen für eine quotierte Redeliste
melden, dann wird die Redeliste abgebrochen.
Alternativ können FINTA*-Personen ein FINTA*-Quorum ausrufen. Bei diesem
stimmen die anwesenden FINTA*-Personen über die Schließung der Redeliste
ab.
§ 8 Aktiventreffen
Das Aktiventreffen ist ein gemeinsames Treffen, um sich mit politischen
und/oder gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen und/oder sich
besser gegenseitig kennenzulernen.
Es wird angestrebt, Aktiventreffen einmal wöchentlich stattfinden zu
lassen.
Jedes Mitglied ist dazu eingeladen, ein Aktiventreffen zu organisieren.
Falls sich für die Organisation kein Mitglied findet, übernimmt der
Kreisvorstand diese Aufgabe. Bei der Planung sowie Organisation ist §2 und
§ 10, das Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*- Statut zu
beachten.
Beschlüsse können gemeinsam beim Aktiventreffen erarbeitet und beschlossen
werden. Falls sie schon vor dem Aktiventreffen ausgearbeitet wurden,
müssen sie Mitgliedern vor dem Aktiventreffen zugänglich gemacht werden.
Mit einem erfolgreichen Geschäftsordnungsantrag kann ein Beschluss auch
verschoben werden.
Ein Aktiventreffen ist beschlussfähig, sobald mindestens fünf Mitglieder
anwesend sind und zu diesem Treffen mindestens sieben Tage vorher
eingeladen wurde.
Das Aktiventreffen darf mit seinen Entscheidungen den Beschlüssen der
Mitgliederversammlung nicht widersprechen.
Die Beschlüsse der Aktiventreffen sind zu protokollieren.
§ 9 Gruppen
Um sich mit einem Thema zu beschäftigen oder eine bestimmte Aufgabe zu
erfüllen, können sich Gruppen bilden.
Um eine Gruppe zu bilden, muss diese bei einer beschlussfähigen KMV oder
einem beschlussfähigen AT mit einer einfachen Mehrheit anerkannt werden.
Die Anerkennung gilt für ein Jahr und muss danach nach § 9 Abs. 1 erneuert
werden.
Wenn verantwortliche Personen für diese Gruppe gewählt werden, muss dies
nach dem FINTA*-Statut geschehen.
Gruppen müssen für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden.
Eine anerkannte Gruppe hat eine feste Ansprechperson aus dem
Kreisvorstand.
§ 10 Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND
Berlin Mitte
Das Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND
Berlin Mitte leitet sich aus dem Frauen*, Inter, Nicht- binäre, trans*
Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin ab. Es ist inhaltlich gleich und an
entsprechenden Stellen an die Struktur einer Basisgruppe anzupassen.
Die GRÜNE JUGEND Berlin Mitte strebt an, alle Veranstaltungen divers zu
gestalten.
Dies bedeutet, dass als Referierende immer FINTA*-Personen und
marginalisierte Personen bevorzugt werden.
Bei Podiumsdiskussionen und ähnlichen Veranstaltungen werden Referierende
und moderierende Personen getrennt quotiert.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass mindestens 50 % aller externen
Referierenden in Aktiventreffen im Zeitraum zwischen den beiden
ordentlichen KMV FINTA*-Personen sind. Als externe Referierende gelten
alle Personen, die nicht Mitglied in der GJBM sind. Zu diesem Zweck wird
bei jedem AT dokumentiert, welche und wie viele Personen als externe
Referierende anwesend sind. Das Ergebnis und der FINTA*-Anteil muss für
den vorangegangenen Zeitraum in jeder ordentlichen KMV berichtet werden.
§11 Vielfaltsstatut der GRÜNEN JUGEND Berlin Mitte
Unsere Gesellschaft ist geprägt von Ausgrenzung und Hierarchien. An einigen
Stellen sind wir theoretisch gleich an Rechten und Möglichkeiten. In der Praxis
aber trennen uns Strukturen und Ideologien der Ungleichheit. Sexismus,
Rassismus, Ableismus und andere Diskriminierungsformen betreffen uns dabei
unterschiedlich stark. Politisch kämpfen wir gegen Diskriminierung und
Ungerechtigkeit, für radikale Demokratie und Gleichstellung. Auch wir sind
sowohl individuell als auch in unserem Kreisverband von diskriminierenden
Strukturen beeinflusst. Deshalb wollen wir uns mit diesen kritisch
auseinandersetzen und ihnen entgegenwirken.
Wir möchten die GJBM zu einem inklusiven Verband entwickeln, in dem alle
unabhängig von ihrem Hintergrund darin bestärkt werden, Politik zu machen und so
den Verband sowie unsere Gesellschaft zu verändern. Diskriminierungen aufgrund
von tatsächlicher oder zugeschriebener Herkunft, Abstammung, Religion,
Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder chronischer Erkrankung,
Alter, Aussehen, Gewicht, gesellschaftlichem Status, Einkommen,
Staatsangehörigkeit oder Bildungsabschluss möchten wir abbauen und Betroffene
unterstützen. Zu diesem Zweck ist unter §5 festgelegt, dass jeweils ein FINTA*
und ein offener Platz im Kreisvorstand für von Diskriminierung betroffene
Personen vorgesehen ist. Zusätzlich wollen wir betroffene Personen durch
verschiedene Angebote, wie Vernetzungsgruppen und Bildungsprojekte, stärken. Um
unsere Verbandsstrukturen vielfältiger zu gestalten, ist es eine notwendige
Voraussetzung, dass nicht nur Menschen mit Diskriminierungserfahrung im Bereich
Vielfalt und Antidiskriminierung aktiv sind, sondern auch, dass nicht betroffene
Mitglieder sich mit diesen solidarisieren. Daher ist der Kreisvorstand dazu
verpflichtet, pro Kalenderjahr mindestens zwei Aktiventreffen zum Thema Vielfalt
zu gestalten. Eines davon muss sich explizit mit den Themen Rassismus oder
Antisemitismus beschäftigen.
Der Prozess zur Förderung des Engagements von Personen mit
Diskriminierungserfahrungen und oder Personen, die in der GJBM
unterrepräsentiert sind, soll kontinuierlich reflektiert werden und bei
ausbleibendem Erfolg die Maßnahmen zur Unterstützung verstärkt werden.
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